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   BGH, 10.11.2011 - 4 StR 354/11   

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https://dejure.org/2011,3692
BGH, 10.11.2011 - 4 StR 354/11 (https://dejure.org/2011,3692)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2011 - 4 StR 354/11 (https://dejure.org/2011,3692)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2011 - 4 StR 354/11 (https://dejure.org/2011,3692)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; Art. 316e EGStGB; Art. 2 Abs. 2 GG; § 46 StGB; § 23 StGB; § 224 StGB
    Verfassungsgemäße Anwendung der Sicherungsverwahrung nach dem Urteil des BVerfG vom 4.5.2011 (strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung; Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten); Strafzumessung (Revisibilität bei der Milderung wegen eines Versuchs und Einstufung als ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen der vom Bundesverfassungsgericht geforderten strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung im Hinblick auf die Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 2
    Anforderungen der vom Bundesverfassungsgericht geforderten strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung im Hinblick auf die Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 10.11.2011 - 4 StR 354/11
    Die Anordnung der Sicherungsverwahrung hält unter Berücksichtigung der Maßgaben der durch das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 4. Mai 2011 (NJW 2011, 1931 ff.) erlassenen Weitergeltungsanordnung zu § 66 Abs. 2 StGB sachlichrechtlicher Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 482/94

    Pump-Action-Flinte - §§ 211, 22, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 10.11.2011 - 4 StR 354/11
    Dabei kommt besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung des Handlungs- und Erfolgsunwerts einer nur versuchten Tat liefern (BGH, Urteil vom 15. Februar 1995 - 2 StR 482/94, NStZ 1995, 285 mwN).
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11

    Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)

    Auszug aus BGH, 10.11.2011 - 4 StR 354/11
    Hierin liegt eine Einschränkung gegenüber den Taten, die nach bisher geltendem Recht Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11 Rn. 19).
  • BGH, 08.04.2010 - 4 StR 53/10

    Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe vor der angeordneten Maßregel nach dem

    Auszug aus BGH, 10.11.2011 - 4 StR 354/11
    Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2010 - 4 StR 53/10 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 216/14

    Strafzumessung (Überprüfbarkeit durch das Tatgericht: Annahme eines

    Unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV versteht der Senat das Revisionsvorbringen dahin, dass die Staatsanwaltschaft mit ihrem Rechtsmittel weder den Schuld- noch den Maßregelausspruch angreifen will (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2011 - 4 StR 354/11 (juris Rn. 11), sowie die Nachweise bei Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 344 Rn. 6).
  • LG Bielefeld, 08.05.2015 - 9 KLs 16/14
    Die Erschwernis- und Milderungsgründe sind auf diese Weise nach pflichtgemäßem Ermessen gegeneinander abzuwägen (vgl. nur BGH, Urteil v. 10.11.2011 - 4 StR 354/11; BGH, NStZ 2000, 254).
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